Eine Gewerkschaft für die Beschäftigten von ver.di- Warum denn das?

Verhandlungen mit der Arbeitgeberin werden immer schwieriger
Seit Jahren erleben wir im GBR, dass die Verhandlungen mit der Arbeitgeberin insbesondere bei den Fragen, die wir sonst in den Betrieben im Lande durch Tarifverträge regeln, wesentlich schwieriger werden.
Bei den Themen Wöchentliche Arbeitszeit, Reisekosten, Langzeitkonten/Sabbatical kommen wir seit Jahren überhaupt gar nicht voran. Auch die Entgeltrunden waren lange Jahre für viele Beteiligten unbefriedigend.
Wir als Beschäftigte müssen uns besser aufstellen
Seit langem überlegen wir deshalb im GBR, wie wir uns als Beschäftigte besser aufstellen und für die Verhandlung rüsten können.
Erster Schritt: GBR kündigt bisheriges Verhandlungssystem
Der GBR hat deshalb zunächst das bisherige Verhandlungssystem (sog. GBV Erweiterte Mitbestimmung) gekündigt, da dies für den GBR nachteilig war. Zwar gab es ein Verfahren zu Vermittlung und Schlichtung, am Ende konnte jedoch der Gewerkschaftsrat, der nah am Bundesvorstand angesiedelt ist, ein Veto einlegen, und so stets das Blatt zu Gunsten des Bundesvorstandes wenden. Mit Verhandlungen auf Augenhöhe hatte das nichts zu tun.
Wie wichtig die Kündigung war, haben wir gleich Anfang 2024 erfahren. Der Arbeitgeber wollte bei den Verhandlungen zur GBV Arbeitszeitkonten genau diesen Joker ziehen und eine Regelung gegen unseren Willen durchsetzen. Verhindert hat dies nur der Ablauf der Kündigungsfrist zum 30. April 2023 ohne Nachwirkung.
Wie geht es jetzt weiter?
Bereits vor der Entgeltrunde 2024 haben wir begonnen, die Beschäftigten zur Mobilisierung bundesweit zu vernetzen. Hierdurch konnten wir schon mal eine ganze Menge an Rückenwind zur Entgeltrunde in den Landesbezirken organisieren. Vielleicht auch deshalb konnte die Entgeltrunde 2024 doch mit einem guten Ergebnis abgeschlossen werden.
Wir brauchen ein Verhandlungssystem auf Augenhöhe
Oberstes Ziel ist es, dass wir die Beschäftigten bestmöglich organisieren, um in den Verhandlungen gute Ergebnisse zu erzielen.
Für die Zukunft gibt es mehrere Optionen:
- Der GBR verhandelt auch zukünftig die Inhalte weiter, die normalerweise über Tarifvertrag geregelt werden. Dies geht aber nur, wenn wir uns mit dem Arbeitgeber auf ein Verhandlungssystem auf Augenhöhe einigen können. Dazu gehört auf Fall, dass das Vetorecht des Gewerkschaftsrates gestrichen wird und klare Regelungen zum Streikrecht für ver.di-Beschäftigte mit der Arbeitgeberseite vereinbart werden. Dazu ist der Arbeitgeber jedoch bisher nicht bereit.
- Wir suchen uns eine bereits bestehende Gewerkschaft, die für uns verhandelt. Nach Aussage des Bundesvorstandes wird (und kann) dies nicht die Gewerkschaft ver.di und unser zuständiger Fachbereich B sein.
- Auch die anderen DGB-Gewerkschaften werden wohl kaum eine Vertretung der ver.di-Beschäftigten übernehmen
- Wir stellen uns als Beschäftigte selbst gut auf und gründen eine eigene Gewerkschaft für uns.
Wir gründen die Gewerkschaft, damit wir sie haben, falls wir sie brauchen sollten
Inwieweit wir die Gewerkschaft in Zukunft brauchen oder ob das Verhandlungssystem GBR – verdi auf gute Füße auf Augenhöhe gestellt werden kann und funktioniert, ist derzeit noch völlig unklar. Mag sein, dass diese seit Jahrzehnten nötige Augenhöhe trotz aller Skepsis auch innerhalb des Systems GBR hergestellt werden kann. Das werden wir an den Ergebnissen in der Zukunft sehen.
Fest steht aber auch, dass eine qualifizierte durchsetzungsfähige Gewerkschaft bei einer weiteren Verweigerung drängender Fragen durch die Arbeitgeberseite nicht vom Himmel fallen wird. Daher müssen wir bereits jetzt an unserer Durchsetzungsmacht al SYNDIKAT arbeiten.
Gemeinsam mit dem GBR und nicht gegen ihn
Um im Fall der Fälle tatsächlich die Beschäftigten mobilisieren zu können, müssten die Rechte der Beschäftigten klar geregelt werden. Darf der GBR zu bundesweiten Aktionen aufrufen, gibt es Unterstützung des Fachbereichs bei der Organisation beziehungsweise Übernahme der Kosten? Wird ver.di also gewissermaßen gegen ver.di handeln? Darf der GBR im Zweifel auch legal zu Streiks aufrufen? Dürfen die Beschäftigten dann streiken und erhalten Streikunterstützung von ver.di?
All diese Fragen sind bisher völlig ungeklärt. Die Signale der Arbeitgeberin sind bisher eindeutig: Sie ist nicht bereit ist, hier akzeptable Vereinbarung zu treffen.
Deshalb bereiten wir uns vor und bauen die Gewerkschaft auf – nicht gegen den GBR, sondern um für den Fall der Fälle mit dem SYNDIKAT eine starke Gewerkschaft als Gegenmacht zu haben.