FAQs zum Syndikat

 ——-  Der Grundsatz laut Betriebsverfassungsgesetz ist, dass Betriebsräte  KEINE Tarifverhandlungen führen dürfen.  Bislang gab es für den Arbeitgeber ver.di keinen anderen  Verhandlungspartner, daher hat der ver.di Gesamtbetriebsrat die Entgelte und weitere Arbeitsbedingungen verhandelt – allerdings ohne hierfür mit  der nötigen Verhandlungsmacht ausgestattet zu sein.  Wir sehen härtere Zeiten auf uns zukommen und dafür brauchen wir echte Augenhöhe. Deshalb: Syndikat!  ——– …

Eine Gewerkschaft für die Beschäftigten von ver.di- Warum denn das? 

Verhandlungen mit der Arbeitgeberin werden immer schwieriger  Seit Jahren erleben wir im GBR, dass die Verhandlungen mit der Arbeitgeberin insbesondere bei den Fragen, die wir sonst in den Betrieben im Lande durch Tarifverträge regeln, wesentlich schwieriger werden.  Bei den Themen Wöchentliche Arbeitszeit, Reisekosten, Langzeitkonten/Sabbatical kommen wir seit Jahren überhaupt gar nicht voran. Auch die Entgeltrunden…