FAQs zum Syndikat
——- Der Grundsatz laut Betriebsverfassungsgesetz ist, dass Betriebsräte KEINE Tarifverhandlungen führen dürfen. Bislang gab es für den Arbeitgeber ver.di keinen anderen Verhandlungspartner, daher hat der ver.di Gesamtbetriebsrat die Entgelte und weitere Arbeitsbedingungen verhandelt – allerdings ohne hierfür mit der nötigen Verhandlungsmacht ausgestattet zu sein. Wir sehen härtere Zeiten auf uns zukommen und dafür brauchen wir echte Augenhöhe. Deshalb: Syndikat! ——– …