FAQs zum Syndikat

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  1. *Warum brauche ich noch eine weitere Gewerkschaft?* 

Der Grundsatz laut Betriebsverfassungsgesetz ist, dass Betriebsräte  KEINE Tarifverhandlungen führen dürfen. 

Bislang gab es für den Arbeitgeber ver.di keinen anderen  Verhandlungspartner, daher hat der ver.di Gesamtbetriebsrat die Entgelte und weitere Arbeitsbedingungen verhandelt – allerdings ohne hierfür mit  der nötigen Verhandlungsmacht ausgestattet zu sein. 

Wir sehen härtere Zeiten auf uns zukommen und dafür brauchen wir echte Augenhöhe. Deshalb: Syndikat! 

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  1. *Wer kann Mitglied werden?* 

Alle Beschäftigten der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di  können Mitglied werden. Nach einem guten Start wollen wir uns perspektivisch für weitere Beschäftigte, beispielsweise für die ver.di Tochterunternehmen öffnen. 

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  1. *Kostet mich das etwas?* 

Ja, auch bei uns wird es einen Mitgliedsbeitrag geben, um Streikgeld und  andere Leistungen finanzieren zu können.  Die Höhe des Mitgliedsbeitrages steht aktuell noch nicht fest und soll  in der Gründungsversammlung beschlossen werden. Er wird sich unterhalb des ver.di -Mitgliedsbeitrags bewegen.

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  1. *Kann ich das absetzen?* 

Ja, das Syndikat ist ein Berufsverband nach §9, Abs 1 Nr. 3 EStG . Deinen Mitgliedsbeitrag beim Syndikat kannst du als Werbungskosten von  der Steuer absetzen. 

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  1. *Wie kann ich mitmachen?* 

Komm gern als Mitglied der ersten Stunde zu unserer Gründungsversammlung  am 16.11.24 ab 11:30 Uhr im KAZ in Göttingen (Bürgerstr. 15). 

Falls der Termin für dich leider nicht passt, kannst du aber natürlich  auch danach  Mitglied werden. 

Werde Teil unserer Syndikat WhatsApp Community: <https://chat.whatsapp.com/Kdk1gRemG5RAXJpdVgb5P1>. Dort werden wir regelmäßig auch zu online Treffen einladen. Helfende Hände sind immer  willkommen. 

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  1. *Wo steht ihr politisch ?* 

Wir wollen uns ganz klar gegen rechts und rechte Parteien abgrenzen, da deren Ideologie nicht mit dem Einstehen für eine offene und tolerante  Gesellschaft in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus begreifen wir uns zunächst einfach mal als Vertreter der beruflichen Interessen unserer Mitglieder. Wir gehören keiner Dachorganisation an. 

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  1. *Ist die erweiterte Mitbestimmung des GBR nicht besser als eine neue Gewerkschaft? 

Der ver.di Gesamtbetriebsrat hat seinerzeit beschlossen, die  erweiterte Mitbestimmung” zu kündigen. Der ver.di Gesamtbetriebsrat musste trotz einiger kleiner Vorteile für sich feststellen, dass die “erweiterte Mitbestimmung”  in der Gesamtschau mehr Nachteile mit sich brachte. Die ”erweiterte Mitbestimmung” hatte die Verhandlungsposition  des Gesamtbetriebsrats weiter geschwächt, da er oftmals auf eine  Schleife aus Vermittlungsverfahren und Schlichtung verwiesen war und das  Letztentscheidungsrecht beim Gewerkschaftsrat als Arbeitgeberorgan lag. 

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  1. *Hat der ver.di-GBR nicht auch eine Menge für uns erreicht?* 

Ja – das hat er! Unsere Gesamtbetriebsvereinbarungen können sich sehen  lassen. 
Doch der GBR hat Grenzen. Gerade bei den Entgelten bleiben wir hinter sehr vielen Branchen zurück. Bereits  gemessen an der Inflation erleben  wir Reallohnverlust: Seit 2016 sind ver.di-Gehälter um 10,7% gestiegen –  die Preissteigerung betrug jedoch 25,9%  (Quelle:  https://www.lawyerdb.de/Inflationsrechner.aspx)

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  1. Arbeitet ihr mit dem GBR zusammen oder betrachtet ihr euch als Alternative? 

Die Idee einer Gewerkschaftsgründung kam von Mitgliedern des GBR. Wir arbeiten daher natürlich weiterhin eng mit unserem Gesamtbetriebsrat zusammen und keinesfalls gegen ihn. So will es auch das Betriebsverfassungsgesetz. 

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